Gasprüfung G607

Flüssiggas-Anlagen in Freizeitfahrzeugen müssen alle 2 Jahre geprüft werden.
Zwingend bei Wohnmobilen zur HU!

Die Prüfung erfolgt durch einen anerkannten Sachkundigen nach DVWG-Arbeitsblatt G607.

Umfang der Prüfung:

  • Sichtprüfung der gesamten Gasanlage
  • Dichtheitsprüfung mit Prüfgerät
  • Brennprobe und Funktion der Sicherung
  • Austausch nach Herstellervorgaben (Schläuche und Regler nach 10 Jahren)
 

Fällt die Prüfung positiv aus, erteilt der Sachkundige die DVGW/DVFG Plakette ans Fahrzeug und bestätigt die Prüfung mit einer Prüfbescheinigung.

Teilnahmezertifikat

Nachschulung der DVFG-Sachkunde nach DVGW-Arbeitsblatt G 607