Gasprüfung G607
Flüssiggas-Anlagen in Freizeitfahrzeugen müssen alle 2 Jahre geprüft werden.
Zwingend bei Wohnmobilen zur HU!
Die Prüfung erfolgt durch einen anerkannten Sachkundigen nach DVWG-Arbeitsblatt G607.
Umfang der Prüfung:
- Sichtprüfung der gesamten Gasanlage
- Dichtheitsprüfung mit Prüfgerät
- Brennprobe und Funktion der Sicherung
- Austausch nach Herstellervorgaben (Schläuche und Regler nach 10 Jahren)
Fällt die Prüfung positiv aus, erteilt der Sachkundige die DVGW/DVFG Plakette ans Fahrzeug und bestätigt die Prüfung mit einer Prüfbescheinigung.
Teilnahmezertifikat
Nachschulung der DVFG-Sachkunde nach DVGW-Arbeitsblatt G 607